Wir bieten umfassende Beratung in Belangen des Umwelt- und Abfallrechts sowie des Energierechts.
Im Bereich des Umweltrechts sind wir regelmäßig für die kommunale Abfallwirtschaft tätig. Hierbei wirken wir bei der Gestaltung von Abfall- und Gebührensatzungen sowie bei der Vertragsgestaltung mit.
Darüber hinaus sind wir schwerpunktmäßig als Anprechpartner in diversen Rechtsfragen im Bereich werthaltiger Abfallfraktionen und gewerblicher Sammlungen tätig. Hierfür erarbeiten wir Ablehnungsbescheide, Beschlussvorlagen und Checklisten zum Umgang mit Anzeigen nach dem Abfall- und Straßenrecht.
Wir beraten ebenso bei immissionsschutzrechtlichen Verfahren, bei rechtlichen Fragestellungen zur Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen und von nationalen und europarechtlichen Artenschutzprüfungen und auch bei Fragen zur Kompensation von naturschutzrechtlichen Eingriffen. Unsere Expertise erstreckt sich auf bodenschutz- und wasserschutzrechtlichen Prüfungen, insbesondere Verfahren zur Altlastensanierung. Verfahrensrechtlich begleiten wir bei sämtlichen rechtlichen Fragen zum Zugang zu Umweltinformationen sowie zur Umwelthaftung.
Wir konzipieren und begleiten wettbewerbliche Verfahren zur Vergabe der Berechtigung zur Aufstellung von Abfallsammelbehältern für werthaltige Abfallfraktionen (z.B. Alttextilien) in Form der Dienstleistungskonzession, aber auch in Gestalt des Dienstleistungsauftrages. Wir erarbeiten zudem Konzepte zum verfahrenseffizienten Umgang mit illegal aufgestellten Sammelcontainern. Ferner sind wir regelmäßig mit der qualitätsorientierten Ausschreibung von Abfallentsorgungsleistungen befasst.
Der Schwerpunkt unserer Beratung im Energierecht ist der Bereich Netze und Konzessionen in den Sparten Strom, Gas und Wärme. Wir beraten Städte und Gemeinden bei der Durchführung von Konzessionierungsverfahren Strom und Gas gemäß §§ 46 ff. EnWG, sowie bei der Ausschreibung von Wärmekonzessionen und Quartierskonzepten. Wir unterstützen bei der gesamten Verfahrenabwicklung von der Datenabforderung vom Bestandsanbieter über den Entwurf des Kriterienkatalogs, die Konzeption und Durchführung des Verfahrens einschließlich der Bietergespräche, bis hin zur Auswahlentscheidung und deren Präsentation in den kommunalen Gremien. Im Falle einer Überprüfung des Verfahrens übernehmen wir die gerichtliche Vertretung. Gemeinde- und Stadtwerke unterstützen wir bei der Teilnahme an Konzessionierungsverfahren und der sich ggf. anschließenden Netzübernahme. Zu Netzen und Konzessionen beraten wir auch in der Sparte Wasserversorgung.
Vervollständigt wird unser Beratungsangebot im Bereich Netze und Konzessionen durch die Themen Konzessionsabgaben, Netzentgelte, Messstellenbetrieb (MsbG), Erlösobergrenzen und Netzanschlüsse.
Unsere Tätigkeit in diesem Kompetenzfeld wird abgerundet durch die Beratung in Spezialfragen wie beispielsweise die öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit in der Abfallwirtschaft (interkommunale Zusammenarbeit, lnhouse-Geschäft) und die Gründung von Netzgesellschaften und Stadtwerken im Bereich der Energiewirtschaft.