Das Bundeskabinett hat am 29. April 2020 den Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) beschlossen. Der Gesetzesvorstoß dient der Beschleunigung von Bauvorhaben, die derzeit aufgrund der Schließung der Gemeindeverwaltungen für den allgemeinen Publikumsverkehr verzögert werden.
Der Gesetzesentwurf soll die Durchführung von Verwaltungsverfahren im Zuge der COVID-19-Pandemie erleichtern. Es sieht den Ersatz der gesetzlich geregelten Bekanntmachungs- und Auslegungsvorgaben durch Veröffentlichung im Internet vor. Gesetzlich vorgegebenen Erörterungsterminen und mündlichen Verhandlungen kann durch Online-Konsultation nachgekommen werden. Auch Telefon- oder Videokonferenzen sollen als Ersatz für diese sonst gesetzlich vorgegebenen Präsenzveranstaltungen ermöglicht werden. Fehler bei Bekanntmachungen sollen nach dem Entwurf keine Auswirkung auf die Rechtmäßigkeit der Verfahren haben, wenn der Hinweiszweck der Bekanntmachung erfüllt ist.
Betroffen sind damit insbesondere Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie Beteiligungsverfahren für Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung, nach Bundesimmissionsschutz- und Bundesnaturschutzgesetz, nach Baugesetzbuch, Raumordnungsgesetz, Energiewirtschafts- und Netzausbaubeschleunigungsgesetz, nach Bundesfernstraßen-, Eisenbahn- sowie Luftverkehrsgesetz.
Die Ausnahmeregelungen sollen in wesentlichen Teilen befristet bis zum 31. März 2021 gelten. Der Gesetzesentwurf wurde nunmehr am 5. Mai 2020 in den Bundestag zur Beratung eingebracht (Drs 19/18965).