Der Beschluss des Bundesrates mit der Aufforderung an die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, die EU-Schwellenwerte deutlich anzuheben und einen Sonderschwellenwert für Planungsleistungen einzuführen, blieb ohne Erfolg.
Der vom Freistaat Bayern initiierte Beschluss des Bundesrates (wir berichteten) wurde in der Stellungnahme der Bundesregierung vom 21.03.2023 weitgehend als nicht umsetzbar beurteilt. Begründet wurde dies hauptsächlich mit dem Government Procurement Agreement (GPA) auf WTO-Ebene. Sonderschwellenwerte kämen aufgrund der Systematik der völkerrechtlichen Regeln kaum in Betracht und eine Änderung der Schwellenwerte wäre schwierig und in naher Zukunft nicht zu erwarten, weil dies weder auf nationaler, noch auf europäischer Ebene einseitig möglich wäre, ohne gegen das GPA zu verstoßen.
Die Bundesregierung verstehe, dass die alleinige Orientierung der Schwellenwerte an den Wechselkursen inflationsbedingte und andere Preisschwankungen nicht mit abdecke, jedoch müsse zur Änderung dieser Situation wohl an die Europäische Kommission herangetreten werden. Dies sei wiederum nur mit entsprechender Mandatierung und im Rahmen von Verhandlungsrunden zum GPA möglich, deren Durchführung zunächst jedoch nicht in Aussicht wären.
Eine jährliche Anpassung der Schwellenwerte halte die Bundesregierung darüber hinaus nicht für erforderlich und sie mahnt auch Gefahren bei der Erhöhung an. Sie sieht unerwünschte Effekte in weniger wettbewerblichen Verfahren, der Beschränkung des Marktzugangs deutscher Unternehmen im Ausland und deren Rechtsschutzmöglichkeiten. Es wäre zudem mit weniger Transparenz bzgl. Ausschreibungen in anderen Ländern zu rechnen.
Eine grundlegende Änderung der Schwellenwerte ist also in absehbarer Zukunft nicht zu erwarten.
Für Fragen steht Ihnen auch Ihre Ansprechpartnerin Frau Prof. Dr. Dageförde (zum Profil von Frau Prof. Dr. Dageförde) gerne zur Verfügung.