Am Mittwoch, den 15.01.2014, stimmten in Straßburg die Abgeordneten des Europäischen Parlaments mehrheitlich den neuen EU-Vergaberichtlinien zu, nachdem diese bereits im Juni 2013 mit dem Rat der Europäischen Union vereinbart wurden. Konkret handelt es sich um die
- Neufassung der Richtlinie über die klassische öffentliche Auftragsvergabe (Modernisierung der Richtlinie 2004/18/EG),
- Richtlinie über die Sektorenauftragsvergabe (Modernisierung der Richtlinie 2004/17/EG),
- gänzlich neue, eigenständige Richtlinie über die Vergabe von Konzessionen.
Bei diesen bereits 2011 von der EU-Kommission vorgeschlagenen Vergaberichtlinien handelt es sich um die größte Reform des EU-Vergaberechts seit 2004. Die Inhalte der Richtlinien bedeuten eine tiefgreifende Modernisierung der öffentlichen Auftragsvergabe in der Europäischen Union. Als für die Praxis wesentliche Änderungen sind Folgende zu nennen:
- Erstmalige Regelung der Inhouse-Vergabe und der horizontalen Zusammenarbeit
- Erleichterung bei der Prüfung von Eignungs- und Zuschlagskriterien
- Verbindliche Einführung der elektronischen Kommunikation und damit auch der e-Vergabe
Zudem stellt die Nichtaufnahme der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung in den Anwendungsbereich der Konzessionsrichtlinie das aus kommunalwirtschaftlichem Blickwinkel bedeutendste Element der Reform dar.
Nach der im Februar erwarteten Beschlussfassung des Rates der Europäischen Union treten die Richtlinien anschließend 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Dies hat die Ingangsetzung der Umsetzungsfristen zur Folge, innerhalb derer die Mitgliedstaaten die EU-Richtlinien in ihr innerstaatliches Recht implementieren müssen. Die Umsetzungsfrist beträgt grundsätzlich 24 Monate, mit Ausnahme der Regelungen zur e-Vergabe (54 Monate).