Ab dem 1.1.2014 gelten neue Schwellenwerte für EU-weite Vergabeverfahren: Öffentliche Liefer- und Dienstleistungsaufträge sind dann EU-weit auszuschreiben, wenn das Auftragsvolumen den Betrag von 207.000 EUR erreicht oder übersteigt (bis 31.12.2013 liegt dieser Wert noch bei 200.000 EUR). Im Sektorenbereich steigt der Wert von 400.000 EUR auf 414.000 EUR. Für Bauaufträge gilt ab 1.1.2014 der Schwellenwert von 5.186.000 EUR (bislang: 5 Mio EUR).
Zum Hintergrund: Die Schwellenwerte für EU-weite Vergaben werden alle zwei Jahre von der Europäischen Kommission angepasst. Über ein paar Umwege sind diese Schwellenwerte letztlich an den Dollarkurs gekoppelt und unterliegen deshalb Schwankungen.