Bau & Vergabe
Stärkung des Mittelstands durch losweise Vergabe
Die Vergabekammer des Bundes festigt ihre Rechtsprechung zur losweisen Vergabe: Das Beschaffungswesen kennt Lose als kleinere Auftragseinheiten. Dadurch wird ein umfangreicherer Bau-, Liefer- oder Dienstleistungsauftrag in „mittelstandsfreundlichen Portionen“ vergeben. Der Gesetzgeber hat der losweisen Vergabe in § 97 Abs. 4 GWB den Vorrang eingeräumt. Öffentliche Auftraggeber sind grundsätzlich verpflichtet, Leistungen Weiterlesen…