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Flüchtlingshilfe: Thüringen passt Wertgrenzen für Bau- und Dienstleistungen an
Thüringen setzt in der Ersten Änderung der Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge die Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben herauf. Die Änderung trat am 24.07.2015 in Kraft. Die bisherige Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge können Sie hier einsehen.
Als Reaktion auf die derzeitige und zukünftige Flüchtlingssituation soll die Vergabe von Bau- und Dienstleistungen, die der Unterbringung, Sicherheit, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen dienen, effektiver und unbürokratischer erfolgen können. Zu diesem Zweck wurden die Wertgrenzen für die Durchführung Beschränkter Ausschreibungen und Freihändiger Vergaben wie folgt geändert: (mehr …)