Bau & Vergabe
Wann kann die Stillhaltefrist des § 134 Abs. 2 GWB enden?
Nach bisher herrschender Meinung bemisst sich die Stillhaltefrist des § 134 Abs. 2 GWB alleine nach Kalendertagen und gibt es insoweit keine zu beachtenden Wochen- oder Feiertagsrestriktionen. Die Frist kann grundsätzlich an jedwedem Tag im Jahr auslaufen. Bedenken hiergegen äußert Weiterlesen…