Konferenz „Aktuelles Vergaberecht und Beschaffungspraxis 2017/18“

Konferenz in Zusammenarbeit mit der Akademie Dr. Obladen am 5. September 2017 in Düsseldorf Das Vergaberecht ist ein besonders dynamisches Rechtsgebiet; nach der umfassenden Reform der EU-weiten Vergaben im Jahr 2016 wird nunmehr auch der große Bereich der nationalen Auftragsvergaben (immerhin ca. 90 % des Beschaffungsvolumens) weitreichenden Änderungen unterworfen. Dabei Weiterlesen…

Vergabekammer Lüneburg: Aufhebung eines Vergabeverfahrens kann auch aus „anerkennenswerten sachlichen Gründen“ zulässig sein

Eine aktuelle Entscheidung der Vergabekammer Lüneburg vom 13.03.2017 (VgK-02/2017) zeigt, dass öffentliche Auftraggeber ein Vergabeverfahren auch dann aufheben können, wenn keiner der in den vergaberechtlichen Regelwerken ausdrücklich normierten Aufhebungsgründe vorliegt. Ein solcher „anerkennenswerter sachlicher Grund“ für eine Aufhebung kann insbesondere in einer erheblichen Überschreitung der vom Auftraggeber im Haushalt eingeplanten Kosten der Beschaffung liegen.

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UVgO veröffentlicht

Am 2.1.2017 wurde die neue Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) im Bundesanzeiger amtlich veröffentlicht (BAnz AT 7.2.2017 B1). Seit dem 16.1.2017 ist sie auch auf der Homepage des BMWi online verfügbar. Es gibt Erläuterungen des BMWi zur UVgO, die ebenfalls im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden (BAnz AT 7.2.2017 B2). Für die öffentlichen Auftraggeber gilt die UVgO aber noch nicht unmittelbar mit der Bekanntmachung im Bundesanzeiger. Der Bund und jedes einzelne Bundesland müssen vielmehr noch einen sogenannten Anwendungsbefehl in den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie in den jeweiligen Landeshaushaltsordnungen (LHO) oder den Landesvergabegesetzen aussprechen und die UVgO damit in Kraft setzen. Der Bund hat angekündigt, die UVgO im Frühjahr 2017 in Kraft setzen zu wollen. Die kommunalen Auftraggeber müssen darauf achten, (mehr …)

EuGH-Urteil zum grenzüberschreitenden Interesse bei der Auftragsvergabe im Unterschwellenbereich

Bei der Auftragsvergabe im Unterschwellenbereich muss ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse aus der konkreten Beurteilung der Umstände im Einzelfall festgestellt werden. Es darf nicht einfach hypothetisch aus bestimmten Gegebenheiten abgeleitet werden. Dies geht aus einem im Vorabentscheidungsverfahren ergangenen Urteil des EuGH in der Sache „Tecnoedi Construzioni“ vom 06.10.2016 (Cs. C-318/15) hervor.

Dort hatte eine italienische Gemeinde die Vergabe von Bauleistungen zur Erweiterung und Verbesserung der Energieeffizienz eines Kindergartens mit einem Auftragsvolumen von rund 1,2 Millionen Euro in einem offenen Verfahren ausgeschrieben. Nach Eingang und Prüfung der Angebote wurde der Zuschlag vorläufig an eine Firma erteilt, die dann vor dem zuständigen Verwaltungsgericht in Piemont klagte, nachdem der Vergabeausschuss den Zuschlag nach einer von Amts wegen durchgeführten Prüfung endgültig doch an eine andere Gesellschaft vergab. Das Gericht hielt nun bei Prüfung der Klage ein grenzüberschreitendes Interesse trotz Nichterreichen des EU-Schwellenwertes für nicht ausgeschlossen, da die ausschreibende Gemeinde nicht mehr als 200 Kilometer von der französischen Grenze entfernt liegt und sich auch Baufirmen aus 800 Kilometern entfernten Regionen an dem Auftrag bewarben.

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XVergabe – dauerhafte Organisation soll Fortentwicklung sichern

In Deutschland gibt es mehr als 30 unterschiedliche Plattformen für die elektronische Vergabe. Und genau dies bereitet vielen Bietern Probleme und verringert die Akzeptanz der E-Vergabe. Daher hat die Plattform XVergabe, die aus den unterschiedlichsten Interessengruppen aus Verwaltung und Privatwirtschaft besteht, einen gemeinsamen plattformübergreifenden Standard für all diese Vergabestellen erarbeitet. Ziel ist es den Bietern einen einheitlichen Zugang sowie eine einfache und effiziente Nutzung zu ermöglichen. Denn mit der XVergabe kann mit nur einer einzigen Client-Anwendung sowohl an Vergaben des Bundes, der Länder als auch von Kommunen teilgenommen werden. Auf der europäischen Ebene wird ebenfalls bereits im Projekt eSENS („Electronic Simple European Networked Services„) an einer Umsetzung gearbeitet.

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Vergaberechtsreform tritt am 18.4.2016 in Kraft

Nachdem am 14.4.2016 auch die Vergaberechtsmodernisierungsverordnung im Bundesgesetzblatt (Nr. 16, BGBl. I S. 624) verkündet wurde, tritt die vollständige Modernisierung des deutschen Vergaberechts für den Bereich der EU-weiten Vergaben, bestehend aus Gesetz, Verordnung und VOB/A-EG, am Montag, den 18.4.2016, in Kraft. Die in dem europäischen Vergaberichtlinienpaket vorgesehene Umsetzungsfrist wird damit auf Weiterlesen…

Bundeskabinett verabschiedet Vergabeverordnung

Nachdem der Bundesrat kürzlich dem Gesetz zur Reform des Vergaberechts zugestimmt hat, wurde nun am 20.1.2016 auch die vom BMWi vorgelegte Mantelverordnung zur Reform des Vergaberechts beschlossen. Kern der Mantelverordnung ist die neue Vergabeverordnung (VgV). Darüber hinaus enthält sie die überarbeitete Sektorenverordnung (SektVO), die neue Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) sowie die ebenfalls gänzlich neue Weiterlesen…

Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kommt!

Mit der Veröffentlichung und Einführung der einheitlichen Europäischen Durchführungsverordnung („European Single Procurement Document“) am 06.01.2016 im Rahmen der neuen EU-Vergaberichtlinien (2014/24/EU) genügt für die Teilnahme an einer Ausschreibung bald die Einreichung der neuen einheitlichen EU-Eigenerklärung. In Deutschland sind vom Gesetzgeber dafür zwar nun die Voraussetzungen zu schaffen, die Anwendung der EEE durch die Teilnehmer an Ausschreibungen geschieht aber auf freiwilliger Basis.

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Bundestag beschließt Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts

Am 17.12.2015 hat der Bundestag das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts beschlossen (BT-Drucks. 18/6281). Das Gesetz dient der Umsetzung des europäischen Pakets zur Modernisierung des Vergaberechts (also der Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe 2014/24/EU, der Richtlinie über die Vergabe von Aufträgen in den Bereichen Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung 2014/25/EU und der Richtlinie über die Vergabe von Konzessionen 2014/23/EU). Die Umsetzung hat bis April 2016 zu erfolgen. Das Gesetz stellt eine 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinien dar. Der 4. Teil des GWB, der seit 1999 das gesetzliche Fundament des deutschen Vergaberechts für Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte darstellt, wird erheblich erweitert und umfasst die §§ 97 bis 184, beinhaltet also mehrere Dutzend zusätzlicher Paragraphen. (mehr …)

EuGH: Mindestlohn in Rheinland-Pfalz bei öffentlichen Aufträgen ist rechtmäßig

Die Verpflichtung in einzelnen EU-Mitgliedsstaaten, wonach Auftragnehmer bei der Erfüllung öffentlicher Aufträge ihren Arbeitnehmern einen festgelegten Mindestlohn zu zahlen haben,  steht mit dem Unionsrecht in Einklang. Dies urteilte der EuGH am 17.11.2015 (Rs. C-115/14). Öffentliche Auftraggeber dürfen also für die Ausführung ihrer Aufträge eine Mindestentgeltverpflichtung als Bedingung bei der Auftragsvergabe verlangen.

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