Allgemein
Neue EU-Schwellenwerte ab 01.01.2016
Öffentliche Auftraggeber haben hinsichtlich europaweiter Vergabeverfahren demnächst neue Schwellenwerte zu beachten. Diese wurden von der EU-Kommission nun in den Delegierten Verordnungen (EU) 2015/2170, 2015/2171 und 2015/2172 mit Wirkung zum 01.01.2016 festgesetzt. Die neuen Schwellenwerte lauten wie folgt:
- Bauaufträge
5.225.000 EUR statt bisher 5.168.000 EUR