Nebenangebote: Ausdrückliche Vorgabe von Mindestanforderungen zwingend erforderlich
Der Gesetzgeber räumt öffentlichen Auftraggeber die Möglichkeit ein, Nebenangebote in Rahmen von Vergabeverfahren zuzulassen. Auf diese Weise kann der Bedeutung von Innovationen für die öffentliche Auftragsvergabe Rechnung getragen werden. Der Vergabesenat des OLG Frankfurts a.M. (Beschl. v. 15.03.2022 – 11 Verg 10/21) weist in seinem Beschluss auf die strengen Anforderungen Weiterlesen…