Öffentliche Hand
Erweiterung der vergaberechtlich bevorzugten Unternehmen nach § 118 GWB
Am 1. Januar 2018 tritt eine komplette Neufassung des SGB IX in Kraft. Durch den neu eingefügten Absatz 2 des § 224 besteht nun die Möglichkeit, künftig neben anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen auch Inklusionsbetriebe bei der Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand bevorzugt zu berücksichtigen. Voraussetzung hierfür ist ein Weiterlesen…