OLG Koblenz: Interkommunale Zusammenarbeit erfordert „kooperatives Konzept“

Die Vereinbarung über eine Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften im Bereich der Abfallentsorgung ist nur dann vom Vergaberecht ausgenommen, wenn sie auf einem kooperativen Konzept beruht und jeder Beteiligte einen Beitrag zur gemeinsamen Ausführung einer öffentlichen Dienstleistung erbringt. Für eine vergaberechtsfreie Kooperation reicht es nicht aus, wenn sich der Beitrag einer Gebietskörperschaft darauf beschränkt, (mehr …)

OVG Lüneburg: Konzept „Wertstoffinseln aus einer Hand“ ist rechtswidrig

Die Umsetzung des Konzepts „Wertstoffinseln aus einer Hand“ in Hannover ist ermessensfehlerhaft. Dies hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht mit Urteil vom 19.02.2015  (Az. 7 LC 63/13) entschieden. Es hat der Berufung eines Abfallunternehmers stattgegeben, mit der dieser die Feststellung beantragt hatte, dass die Ablehnung seines Antrags auf Erteilung einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis für die Aufstellung von bis zu 500 Alttextilcontainern an 280 Standorten im Gebiet der Landeshauptstadt rechtswidrig ist. (mehr …)

EuGH kippt vergabespezifisches Mindestentgelt in NRW, wenn es um den Einsatz von Mitarbeitern im Ausland geht

Wenn ein Bieter einen öffentlichen Auftrag mit Arbeitnehmern ausführen möchte, die bei einem Nachunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind, darf der öffentliche Auftraggeber ihn – den Bieter – nicht dazu verpflichten, dafür zu sorgen, dass diesen Arbeitnehmern im Ausland das vergabespezifische Mindestentgelt von 8,62 EUR pro Stunde gezahlt wird. Die entsprechende Vergabepraxis auf Grundlage des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW ist mit der europäischen Dienstleistungsfreiheit (Art. 56 AEUV) nicht vereinbar. Dies hat der EuGH mit Urteil vom 18.9.2014 (Rs. C-549/13) auf die entsprechende Vorlage der Vergabekammer Arnsberg entschieden. (mehr …)

Arzneimittelrabattverträge ausschreibungspflichtig! – auch bei Abschluss „mit allen Herstellern“

Arzneimittelrabattverträge sind auch dann ausschreibungspflichtig, wenn die Krankenkasse einen Vertrag „mit allen Herstellern“ anbietet. Die Einordnung als Rahmenvereinbarung setzt nach der Vergabekoordinierungsrichtlinie nicht voraus, dass der Auftraggeber eine Auswahlentscheidung trifft, oder andersherum formuliert, einem pharmazeutischen Unternehmer Exklusivität gewährt. Damit unterfällt auch der allen Herstellern angebotene Vertrag als Rahmenvereinbarung dem Vergaberecht. (mehr …)