Öffentliche Hand
OLG Koblenz: Interkommunale Zusammenarbeit erfordert „kooperatives Konzept“
Die Vereinbarung über eine Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften im Bereich der Abfallentsorgung ist nur dann vom Vergaberecht ausgenommen, wenn sie auf einem kooperativen Konzept beruht und jeder Beteiligte einen Beitrag zur gemeinsamen Ausführung einer öffentlichen Dienstleistung erbringt. Für eine vergaberechtsfreie Kooperation reicht es nicht aus, wenn sich der Beitrag einer Gebietskörperschaft darauf beschränkt, (mehr …)