Am 29. Juni 2024 trat die Netto-Null-Industrie-Verordnung, besser bekannt als „Net Zero Industry Act“, in Kraft. Im Zentrum steht die Förderung der Produktion emissionsfreier Technologien. Dafür soll die öffentliche Hand als Hebel für den Marktzugang dieser Technologien genutzt werden.
Die Verordnung stellt die Weichen für die verstärkte Produktion von Netto-Null-Technologien, wie z. B. Wind, Photovoltaik, Wärmepumpen und Wasserstofftechnologien. Bis 2030 sollen mindestens 40 Prozent des jährlichen EU-weiten Bedarfs an derartigen Technologien in der EU selbst produziert werden. Die Produktion dieser Technologien soll durch die Einstufung als „strategische Projekte“ auf nationaler Ebene Vorrang genießen.
Bundeswirtschaftsminister Habeck bezeichnete die Verordnung als ein „Gesetz für Beschleunigung, Bürokratieabbau und Investitionen“ und somit als „Booster“ für die Produktion von Netto-Null-Technologien in Deutschland und Europa.
Industriepolitisch wertvoll ist die Verordnung besonders bei Ausschreibungen im Bereich der Erneuerbaren Energien, da durch sie die Nachfrage nach emissionsfreien Netto-Null-Technologien gestärkt werden soll und so zur Bildung grüner Leitmärkte der Zukunft beitragen soll. Ebenso sollen die Wettbewerbsfähigkeit und damit Wirtschaftssicherheit des europäischen und deutschen Standorts durch die Entstehung sogenannter Net Zero Valleys gesteigert werden, welche die Ansiedlung von klimafreundlichen Produktionsstätten fördern und somit ein technologisches Clustering verstärken sollen.
Der Verwaltungsaufwand für Investitionen in Netto-Null-Technologien soll durch vereinfachte und beschleunigte Genehmigungsverfahren verringert und der Zugang zu den Märkten erleichtert werden. Bei der öffentlichen Auftragsvergabe ist die Berücksichtigung von Nachhaltigkeits- und Resilienzaspekten nunmehr verpflichtend. In diesem Zuge soll die strategische Abhängigkeit von Drittländern bei Netto-Null-Technologien möglichst verringert werden. Die verpflichtende Aufnahme von Mindestanforderungen an die ökologische Nachhaltigkeit bei der Beschaffung von Endprodukten oder Bauteilen der Netto-Null-Technologien richtet sich an alle öffentlichen Auftraggeber, ebenso Sektorenauftraggeber und Konzessionsgeber im Oberschwellenbereich.
Die Netto-Null-Industrie-Verordnung regelt bisher nur den Rahmen der neuen vergaberechtlichen Vorschriften. Die für die Praxis relevanten inhaltlichen Anforderungen sind noch in einem Durchführungsakt festzulegen. Dieser wird im März 2025 erwartet.
Für Fragen steht Ihnen auch Ihre Ansprechpartnerin Frau Prof. Dr. Dageförde (zum Profil von Frau Prof. Dr. Dageförde) gerne zur Verfügung.