In Umsetzung des Koalitionsvertrages hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) einen Entwurf für eine Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) erarbeitet. Diese bündelt Maßnahmen und Ziele der Bundesregierung im Zuge der Transformation des Wirtschaftssystems zu einer Kreislaufwirtschaft, auch hinsichtlich der öffentlichen Beschaffung.
Nicht nachlassender Bedarf und Gebrauch von primären (bisher ungenutzten) Rohstoffen verursachen hohe Kosten für die Wirtschaft und belasten die Umwelt. Eine Kreislaufwirtschaft ist durch den möglichst langen Werterhalt von Rohstoffen und Produkten und die Verringerung von Abfall die ökologisch und ökonomisch tragfähigste und somit zukunftsfähigste Wirtschaftsform. Die konsequente Ausrichtung aller rechtlichen Vorgaben auf eine zirkuläre Beschaffung ist bis 2030 angestrebt. Konkrete Maßnahmen bilden hier beispielsweise die Weiterentwicklung der AVV Klima zu einer „AVV Umwelt“ als Verwaltungsvorschrift des Bundes zur Beschaffung umweltschonender Leistungen. Ebenso sollen verbindliche Leitlinien zur Ressourcenschonung und Zirkularität bei der Vergabe von Bauprojekten auf Bundesebene entwickelt werden.
Die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie bündelt Maßnahmen und Ziele der Bundesregierung im Rahmen der Transformation zu einer Kreislaufwirtschaft. Darin werden alle Stationen des Kreislaufs berücksichtigt. Darunter fallen die Produktgestaltung, die Auswahl der Materialien, die Produktion, die möglichst lange Nutzungsphase sowie das Recycling bzw. die Wiederverwendung.
Die Zielsetzungen der NKWS beinhalten zunächst die Verringerung des Verbrauchs primärer Rohstoffe, konkret die Halbierung des Rohstofffußabdrucks pro Kopf von 16 Tonnen pro Jahr auf jährlich 8 Tonnen bis 2045. Weiterhin stehen die Bildung neuer und das Schließen bereits bestehender Stoffkreisläufe im Zentrum. Derzeit liegt der Anteil der in Deutschland eingesetzten Rohstoffe, die schon einmal genutzt wurden oder wieder aufbereitet wurden, bei nur 13 Prozent. Dieser Anteil soll gemäß der EU-Zielsetzung bis 2030 durch die vermehrte Nutzung wieder aufbereiteter Rohstoffe verdoppelt werden. Zudem soll in Anlehnung an den Critical Raw Materials Act der EU die Unabhängigkeit von Rohstoffimporten gestärkt werden, indem 25 Prozent des Bedarfs an strategischen Rohstoffen durch Recycling gedeckt werden sollen. Daneben stellt die Reduzierung der Abfallproduktion pro Kopf um 10 Prozent bis 2030 und um 20 Prozent bis 2045 (jeweils zum Vergleichsjahr 2020) ein zentrales Ziel der Strategie dar.
Diese Ziele sollen durch die Umsetzung konkreter Maßnahmen in allen für die Kreislaufwirtschaft relevanten Bereichen erreicht werden. Diese umfassen Gesetzesinitiativen, Förderprogramme, Forschungs- und Qualifizierungsprogramme sowie Wissenstransfer, den Einsatz digitaler Technologien und die Ausrichtung der öffentlichen Beschaffung auf die Prinzipien der Kreislaufwirtschaft. Ebenso sollen bereits vorhandene, aber komplex strukturierte Kompetenzen gebündelt werden und Kooperationen, von z.B. der öffentlichen Hand mit Unternehmen und Organisationen ausgebaut werden.
Ein Beispiel ist der digitale Produktpass, der bis 2030 für alle wichtigen Produktgruppen eingeführt werden soll. Er soll alle relevanten Informationen zum Produkt, u.a. verwendete Materialien, Reparaturinformationen enthalten. Weiterhin soll die ressourceneffiziente Produktion durch gezielte Förderprogramme und Beratungs- und Qualifizierungsangebote insbesondere in KMU gesteigert werden. Durch die wirksame Umsetzung des europäischen Rechts auf Reparatur sowie die Förderung von Reparaturinitiativen in Deutschland soll der nachhaltige Konsum gestärkt werden. In diesem Zuge will sich die Bundesregierung weiterhin gegen sog. Greenwashing einsetzen.
Da Bund, Länder und Kommunen bedeutende Akteure auf dem Markt darstellen, soll die öffentliche Beschaffung als ein zentraler Hebel in der Umsetzung der Strategie genutzt werden. Die rechtlichen Vorgaben sollen auf eine zirkuläre Beschaffung nach den Prinzipien der Kreislaufwirtschaft ausgerichtet werden. Dadurch soll die Nachfrage nach langlebigen, effizienten und kreislauffähigen Produkten gesteigert werden und so eine Lenkungswirkung für andere Wirtschaftsakteure entstehen, auch im Hinblick auf das daraufhin erhoffte steigende Angebot solcher Produkte. Länder und Kommunen sollen bis 2035 in Abstimmung mit der Bundesregierung quantitative Ziele für zirkuläre Beschaffung festlegen.
Das für Frühjahr 2024 vom BMWK angekündigte Vergabetransformationspaket mit der darin enthaltenen rechtlichen Verankerung der kreislaufwirtschaftlichen Grundsätze im Vergaberecht wird nach wie vor erwartet.
Die NKWS wird in den kommenden Wochen zwischen den Ressorts unter Beteiligung der Verbände und Länder abgestimmt. Die Verabschiedung der Strategie im Kabinett wird für Herbst 2024 anvisiert.
Für Fragen steht Ihnen auch Ihre Ansprechpartnerin Frau Prof. Dr. Dageförde (zum Profil von Frau Prof. Dr. Dageförde) gerne zur Verfügung.