Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen mit Lieferengpässen und Preissteigerungen basierend auf weltweiten Folgen der Corona-Pandemie und dem Krieg in der Ukraine, werden preiswerte und vor allem verfügbare Lösungen in allen Wirtschaftsbereichen gesucht.

Im Baubereich könnte eine dieser Lösungen der verstärkte Einsatz von Recycling-Baustoffen sein.

Dies hat auch die CDU/ CSU-Bundestagsfraktion erkannt und einen entsprechenden Antrag zur Stärkung des Einsatzes von Recycling-Baustoffen in den Bundestag eingebracht.

Sie weist darauf hin, dass momentan ein hoher Bedarf an bezahlbarem Wohnraum bestände. Hier bedürfe es einer kurzfristigen, nicht zu teuren, aber gleichzeitig nachhaltigen Lösung.

Denn die Baubranche könne nicht nur mehr produzieren ohne nach links und rechts zu schauen. Als Verantwortliche für 60% des Ressourcenverbrauches und 50% des Abfallaufkommens weltweit sei sie eine Schlüsselbranche zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele.

Ein reines Aufstocken der Bautätigkeit scheitere gerade aufgrund dieser Schlüsselrolle auch an preislichen Überlegungen. Die Einhaltung immer strengerer Umweltauflagen sei teuer und bedürfe häufig eines hohen Ressourcenaufwandes, durch welchen trotz des Zieles Gebäude energieeffizienter zu machen, zunächst enorm viel CO² freigesetzt würde.

Die von der Fraktion angedachte Richtung wird für die öffentliche Hand bereits durch § 45 Abs. 2 KrWG vorgegeben, welcher dazu verpflichtet, unter anderem bei Bauvorhaben, rohstoffschonende, energiesparende, abfallarme Produkte zu bevorzugen und Recyclingfähigkeit und Umweltfreundlichkeit in den Fokus zu setzen.

Sekundärrohstoffe haben jedoch bislang häufig noch den Ruf qualitativ minderwertig und auch nur begrenzt und mit viel vorheriger Anpassung einsetzbar zu sein.

Um die Nutzung von Recycling-Baustoffen zu fördern bittet die Fraktion in ihrem Antrag deshalb darum, mineralische Abfälle rechtlich nicht mehr als Abfälle zu klassifizieren, sondern den Primärbaustoffen gleich zu stellen.

Rechtsunsichere Grenzwerte für Recyclingstoffe sollten zu rechtssicheren Grenzen werden und Genehmigungsverfahren für Flächen zur Materialaufbereitung vereinfacht.

Das Vergaberecht solle insgesamt so modifiziert werden, dass Primär- und Sekundärrohstoffe bei der Erfüllung der erforderlichen bautechnischen und umweltrechtlichen Anforderungen explizit gleichbehandelt würden.

Dies klingt nach einer vielversprechenden Initiative, die Nutzung von Recycling-Baustoffen attraktiver zu gestalten und möglichst klimaschonend neuen Wohnraum zu schaffen. Es verbleibt abzuwarten, inwieweit die Umsetzung gelingen wird.

Für Fragen steht Ihnen Ihre Ansprechpartnerin Frau Prof. Dr. Dageförde (zum Profil von Frau Prof. Dr. Dageförde) gern zur Verfügung.