Zur Umsetzung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie wurde das Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit initiiert. Dieses hat das vorrangige Ziel, die Bundesverwaltung bis 2030 klimaneutral werden zu lassen. Jährlich wird ein Monitoringbericht zum aktuellen Stand der Maßnahmen veröffentlicht.

Nunmehr veröffentlicht sind die Ergebnisse aus den Jahren 2021 und 2022. Im Jahr 2021 waren 6%, im Jahr 2022 bereits 13% der angedachten Maßnahmen vollständig umgesetzt. Großteils umgesetzt waren Ende 2022 21% und teilweise umgesetzt 36%. Damit waren insgesamt zwei Drittel der Maßnahmen zumindest teilweise umgesetzt. Es ist ein deutlicher Fortschritt zu 2021 zu erkennen. Lediglich 6 Maßnahmen (entsprechend 4%), wurden bis Ende 2022 noch gar nicht begonnen. Für diese wurde jedoch auch kein Umsetzungsbedarf identifiziert, da deren Umsetzung im Rahmen anderer Projekte erfolge.  

Das Beschaffungsamt weist insgesamt darauf hin, dass es im Personalhaushalt 85 Stellen zur Umsetzung der Maßnahmen gefordert habe, jedoch lediglich 12 bewilligt bekommen habe.  

Im Rahmen der öffentlichen Beschaffung habe sich dennoch einiges getan. Insbesondere sei die einheitliche Strukturierung der Prozesse für eine strategische nachhaltige Beschaffung größtenteils umgesetzt. Die Beschaffung sei sachlich orientiert am Prinzip der Nachhaltigkeit zentralisiert und Vergabestellen als Förderer und Berater in Bezug auf nachhaltige Beschaffung etabliert worden. Die Verweisung auf und die Einbindung von der Kompetenzstelle nachhaltige Beschaffung (KNB) und des Kaufhauses des Bundes (KdB) sei verstärkt worden.  

Das KdB sei entsprechend als zentrale und ausschließliche Stelle für die nachhaltige Beschaffung weiterentwickelt worden, aber aufgrund der personellen Ressourcen noch am Anfang der Entwicklung. Der Ausbau der KNB zur zentralen Beratungs- und Informationsstelle für die Bundesverwaltung und zur Unterstützung der Länder und Kommunen ist begonnen und je nach Aufgabenbereich sogar bereits vollständig umgesetzt. Sie erhalte immer mehr Zulauf und begegne diesem mit der Erweiterung der fernmündlichen und digitalen Beratungsangebote.  

Zudem sei ein interministerieller Ausschuss für nachhaltige öffentliche Beschaffung (IMA nöB) unter Federführung von BMI und BMWK geschaffen worden, welcher bereits dreimal getagt habe und mit der Organisation seiner Arbeit in Unterarbeitsgruppen begonnen habe.

 Lebenszykluskosten und vergaberechtlich anerkannte Gütezeichen seien größtenteils in die Vergabeentscheidungen einbezogen worden.    Für die bessere Zusammenarbeit mit den Kommunen und deren Unterstützung sei unter anderem durch Angebote des Umweltbundesamtes und die Informationsplattform „Kompass Nachhaltigkeit“ eine Grundlage geschaffen worden.  

Nur etwa die Hälfte der Behörden und Einrichtungen sei jedoch ihrer Dokumentationspflicht und der Begründungspflicht bei etwaiger Nichtberücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien nachgekommen.  

Es sind mithin Fortschritte erkennbar und die Maßnahmen werden umgesetzt und greifen ineinander. Es bleibt abzuwarten, wie die offizielle Auswertung des Jahres 2023 ausgeht und ob der Aufwärtstrend weitergeht oder auch einzelne Maßnahmen nach dem ersten Anlauf zum Erliegen kommen.  

Für Fragen steht Ihnen auch Ihre Ansprechpartnerin Frau Prof. Dr. Dageförde (zum Profil von Frau Prof. Dr. Dageförde) gerne zur Verfügung.