Bau & Vergabe
OLG Köln beschränkt die Akteneinsicht von Bietern im Unterschwellenbereich auf das Submissionsprotokoll
Das OLG Köln hat in seiner Entscheidung vom 29.01.2020 (11 U 14/19) die Akteneinsicht von Bietern bei Bauvergaben im Unterschwellenbereich auf das Submissionsprotokoll samt Nachträgen beschränkt. Ohne eine eindeutige gesetzliche Regelung, wie sie etwa im Oberschwellenbereich besteht, ist die Frage nach dem Akteneinsichtsrecht sowie dem gesamten Rechtsschutz für Bieter im Weiterlesen…