Nachdem am 14.4.2016 auch die Vergaberechtsmodernisierungsverordnung im Bundesgesetzblatt (Nr. 16, BGBl. I S. 624) verkündet wurde, tritt die vollständige Modernisierung des deutschen Vergaberechts für den Bereich der EU-weiten Vergaben, bestehend aus Gesetz, Verordnung und VOB/A-EG, am Montag, den 18.4.2016, in Kraft. Die in dem europäischen Vergaberichtlinienpaket vorgesehene Umsetzungsfrist wird damit auf den Tag genau eingehalten. Sämtliche EU-weiten Vergabeverfahren, die am 18.4.2016 oder danach bekannt gemacht werden, sind nach neuem Recht durchzuführen. Über die wesentlichen Aspekte der Vergaberechtsreform informiert Frau Dr. Dageförde in dem nächsten Frühstücksseminar am 10. Mai 2016 im Hannover Congress Centrum. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie in Kürze unter dem Menüpunkt „Seminare“.
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